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Dienstag
12.05.2009

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen eine Reihe von Artikeln in der Boulevardzeitung «Blick» abgewiesen, in denen das Ringier-Blatt bekannt gemacht hatte, dass ein bekennender Pädophiler neuerdings in einer namentlich genannten Katholischen Kirchgemeinde als Kirchenverwaltungsrat wirke. Der Betroffene wehrte sich dagegen, blitzte aber ab, weil er seine Neigung selbst im Internet dargestellt habe und auch in einer Fernsehsendung mit Namen und Bild dazu gestanden sei. Zudem sei die «Blick»-Berichterstattung durch den Umstand gerechtfertigt gewesen, «dass der Wahlbehörde einer öffentlich-rechtlich organisierten Kirchgemeinde bei der Wahl des Beschwerdeführers ein für die Wahl wesentliches Element vorenthalten wurde.»

Während die Zeitung im ersten Artikel den Namen des Pädophilen nicht genannt und die Augenpartie auf dem Bild abgedeckt hatte, war dies im zweiten Beitrag zwei Tage später nicht mehr der Fall gewesen. Auf Grund der Umstände sei dies anders gar nicht zu machen gewesen, hält der Presserat fest, der in solchen Fragen üblicherweise eine sehr restriktive Linie verfolgt. «Blick» hat sich laut Presserat «an die berufsethischen Mindestvorgaben gehalten, wenn auch die Zeitung den Rahmen weit ausgeschöpft hat». In diesem Zusammenhang erteilt der Presserat einen Seitenhieb an «die - leider auch bei anderen Medien verbreitete - Unsitte, den richtigen Vornamen und das Initial des richtigen Nachnamens zu nennen». Dies trage «ebenso wenig Wesentliches zur Information der Leserschaft bei wie das mit einem Balken über der Gesichtspartie unkenntlich gemachte Bild». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24940.htm