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Mittwoch
20.04.2011

Der Schweizer Presserat hat am Dienstag den «Sonntagsblick» gerügt, weil er ein Symbolbild nicht als solches deklarierte hatte. Die Zeitung hatte am 12. September 2010 den Artikel «Verhaftet nach Freitod» über den Suizid eines Briten in Zürich veröffentlicht. Er war mit Unterstützung der Sterbehilfeorganisation Dignitas aus dem Leben geschieden. Die Redaktion bebilderte den Bericht mit dem Foto eines anderen Engländers, der mit Dignitas Suizid begangen hatte, gab in der Bildunterschrift aber vor, es handle sich um ersteren.

Darauf gingen beim Presserat zwei Beschwerden von Dignitas-Leiter Ludwig A. Minelli und eines weiteren Mitarbeiters seiner Organisation gegen den «Sonntagsblick» ein. Der Rat gab ihnen recht. Mit der Legende, die den vollen Namen des Briten nannte, habe der «Sonntagsblick» seine Leserschaft getäuscht und den Journalistenkodex verletzt. Denn Journalisten sollten Symbolbilder, die nicht direkt mit dem Textinhalt zu tun haben, eindeutig kennzeichnen.

Bei weiteren Textpassagen, die der Dignitas-Mitarbeiter als falsch oder irreführend bemängelt hatte, wies der Presserat die Beschwerde ab - mit einer Ausnahme allerdings. Im Artikel hatte es geheissen, der Sarg des Verstorbenen sei nach England transportiert worden. In Wahrheit hat Dignitas den Briten in Zürich eingeäschert. Damit verstiess «Sonntagsblick» auch gegen die Wahrheitspflicht.