Content:

Dienstag
21.08.2001

Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden gegen den «SonntagsBlick» teilweise gutgeheissen. Im ersten Fall geht es um die Zürcher Gemeinde Rorbas, die der «SonntagsBlick» unter Zuspitzung von Thesen zu Behauptungen als «Hort für Glatzköpfe» bezeichnet hat. Die Redaktion habe damit gegen die Wahrheitspflicht und das Verbot der Unterschlagung wesentlicher Informationsteile verstossen, urteilte der Presserat. Der «SonntagsBlick» rechtfertigte seinen Stil mit der Kommentarfreiheit. Bei den Äusserungen handle es sich um politische Einschätzungen. Der Presserat räumt dem Kommentar zwar eine grosse Freiheit ein, doch müssten die Fakten respektiert werden. In der Sache Rorbas ist ausserdem noch ein Zivilprozess hängig.
Im zweiten Fall legte der «SonntagsBlick» im Artikel «Schweizer Schmuggler: Blutspur zu Milosevic» einem «H.W. aus Basel» Äusserungen in den Mund, die dieser gar nie gemacht hatte. So habe «H.W.» zugegeben, einem angeblichen Milosevic-Freund Zigaretten geliefert zu haben. Der «SonntagsBlick» gab zwar die Verwechslung zu, weigerte sich aber eine Berichtigung zu drucken, weil diese dem Publikum nichts bringe, da die Fehlinformation ohnehin nur für den Beschwerdeführer erkennbar sei. Der Presserat fand hingegen eine Berichtigung verhältnismässig, da «H.W.» trotz Anonymisierung in seinem näheren Umfeld identifizierbar und bei einer späteren Archivrecherche aufgrund der Initialen auffindbar sei.