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Freitag
10.11.2000

Mit einer unzulässigen Zuspitzung von Vorwürfen zu Tatsachen in Titel und Lead hat die Tessiner Tageszeitung «La Regione» die Unschuldsvermutung verletzt, schreibt der Schweizer Presserat am Freitag. Im März berichtete die Zeitung mit Namensnennung über die Verhaftung eines Tessiner Hanf-Exponenten. Der Haupttitel des Artikels lautete (übersetzt): «Er ist ein Hanf-Boss», der Unteritel: «Geschäftsführer B.: Drei andere Läden geschlossen» und der Obertitel: «Die Untersuchungsbehörden: Der Präsident der Hanfvereinigung ist ein Gross-Importeur». Damit habe das Blatt bei Lesern, die nicht den ganzen Artikel lasen, einen falschen Eindruck erweckt.