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Dienstag
02.08.2005

Der Schweizer Presserat rügt die Westschweizer Zeitschrift «L´Illustré», weil sie finanzielle Details über die Scheidung des Fifa-Chefs Sepp Blatter publizierte. Die Angaben seien falsch und privat, urteilte der Rat. Beim Presserat beschwert hatte sich die ehemalige Frau Blatters. Sie machte geltend, der Journalist habe die Summen, um die es bei der Scheidung ging, publiziert, ohne eine Quelle zu nennen. Sie selber habe sich nicht zu den - falschen - Zahlen äussern können. Ausserdem seien diese Summen Privatsache. Der Presserat stimmte ihr zu: Der Journalist hätte vor der Veröffentlichung zwingend Sepp Blatter und seine Ex-Frau befragen müssen. Damit, so der Presserat, hätte er es auch vermieden, falsche Zahlen zu veröffentlichen. Ausserdem hätten auch bekannte Persönlichkeiten ein Recht auf Privatsphäre.

Die Klägerin beschwerte sich zudem beim Presserat wegen eines Telefongesprächs mit dem betreffenden Journalisten nach der Veröffentlichung des Textes. Dieser habe ihr dabei gesagt, sie solle froh sein, dass er nicht «unangenehme Informationen» über ihr Privatleben veröffentliche, die er besitze. In seiner Stellungnahme dazu schreibt der Presserat, dass dieses Gespräch zwar nicht rekonstruiert werden könne. Aber die Zeitung widerspreche den Vorwürfen der Klägerin nicht. Eine solche Verletzung der Privatsphäre der Klägerin sei untragbar.