Weil eine Leserumfrage des Konsumentenmagazins «K-Tipp» nicht repräsentativ gewesen war und dies den Lesern nicht zur Kenntnis gebracht wurde, hat der Schweizer Presserat dem Blatt eine Rüge erteilt und eine entsprechende Beschwerde der Post teilweise gutgeheissen. «Post: Zu hohe Tarife, mieser Service» titelte die Zeitschrift im März 2004. Sie stützte sich dabei auf eine Leserumfrage, in der besonders die Leitung der Post kritisiert wurde. Zu den Vorwürfen habe die Post-Chefetage nicht Stellung nehmen wollen, schreibt die Nachrichtenagentur SDA am Dienstag.
Dies liess die Post nicht auf sich sitzen. Ihr seien nicht alle schweren Vorwürfe zur Stellungnahme unterbreitet worden und «K-Tipp, habe unvollständige Angaben zu der Umfrage gemacht. Darin gibt ihr der Presserat teilweise Recht. Das Konsumentenblatt habe die Aussage «Die ständigen Aufschläge (der A- und B-Post) ärgern die Leserinnen und Leser massiv» quellenmässig nicht belegt und suggestiv formuliert. Das verstosse gegen die berufsethische Wahrheitspflicht.
Darüber hinaus wäre «K-Tipp» gemäss dem Presserat verpflichtet gewesen, den Hauptvorwurf des schlechten Preis-Leistungs-Verhältnisses und andere Vorwürfe («Dienstleistungsabbau», «Demontage») der Post vorzulegen. Auch der pauschale Vorwurf, die Post habe sich geweigert, zu weiteren monierten Missständen Stellung zu nehmen, hätte konkretisiert werden müssen. Und dem «K-Tipp» hätte es «gut angestanden», auf die fehlende Repräsentativität der Umfrage hinzuweisen.
Dienstag
22.03.2005