Wegen eines Artikels über das Schweizer Asylverfahrens hat der Schweizer Presserat die «Weltwoche» gerügt und eine Beschwerde von zwei Anwälten teilweise gutgeheissen. Die Zeitschrift wäre verpflichtet gewesen, in ihrem Artikel «Fluchtgründe ab Fliessband» der Leserschaft zusätzliche Informationen zum behaupteten generellen Asylmissbrauch zu liefern. Zudem wäre dazu eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörde erforderlich gewesen. Darüber hinaus wäre die «Weltwoche» verpflichtet gewesen, «die im Artikel genannten Anwälte zu den ihnen bei einem angeblichen Asylmissbrauchsfall unterstellten zweifelhaften Geschäftspraktiken vor der Publikation Stellung nehmen zu lassen», schreibt der Presserat.
In dem Artikel hatte die «Weltwoche» im Juni 2007 den Fall eines Asylbewerbers geschildert, der erst als Äthiopier abgelehnt worden sei, später aber als Eritreer Asyl erhalten habe. Dazu habe er seine Fluchtgründe mit Hilfe der Anwälte an die geänderte Praxis der Asylrekurskommission angepasst. Dazu schreibt jetzt der Presserat, die Öffentlichkeit hätte grosses Interesse daran, über solche Missstände aufgeklärt zu werden. Allerdings dürfe man sich dabei «nicht darauf beschränken, ohne Einholung einer Stellungnahme der betroffenen Behörden ein für die Kritik zentrales Beispiel fragmentarisch unter Weglassung von für das Verständnis unabdingbaren Informationselementen wiederzugeben.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23750.htm
Dienstag
29.01.2008