Selbst ein tragischer Unfall ist kein Blankoschein für das Veröffentlichen von Personalien. Das hat der «Blick» erfahren müssen: Die Zeitung hatte nach einem Car-Unglück in der Türkei von Anfang Mai 2005 über die Tochter eines getöteten Ehepaars berichtet. Dabei handelte es sich gemäss «Blick» um eine Partei-Kantonalpräsidentin, die auch schon für den Nationalrat kandidiert hatte und als regelmässige Verfasserin von Leserbriefen gilt. Die Frau wollte sich das nicht gefallen lassen, beschwerte sich beim Schweizer Presserat - und bekam jetzt Recht. Ihre gesellschaftliche Funktion stehe in keinem Zusammenhang mit dem tragischen Unfalltod ihrer Eltern, urteilte das Gremium laut der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Die Namensnennung sei deshalb ungerechtfertigt. Ausserdem wäre gerade im Bezug auf die Namensnennung aus Rücksicht auf den auch vom «Blick» zugestandendenen Schock und die Trauer der Beschwerdeführerin besondere Zurückhaltung angebracht gewesen. Im Übrigen handle es sich «nur» um die Präsidentin einer kleinen Lokalsektion. - Das Urteil im Wortlaut: http://www. presserat.ch/22050.htm
Dienstag
31.01.2006