Der Schweizer Presserat hat «Le Matin Dimanche» gerügt, weil die Westschweizer Sonntagszeitung im Mai 2004 angebliche «Komplizen» des umstrittenen Geschäftsmanns Jürg Stäubli namentlich genannt und behauptet hatte, sie würden später juristisch belangt. Der Presserat hiess die Beschwerde eines Betroffenen gut, wie er am Dienstag mitteilte. Der Journalist habe Verurteilungen vorausgesagt, ohne vorher den Wahrheitsgehalt dieser Aussage abzuklären. Zudem hätte er den Betroffenen vorher anhören müssen. Der Zeitung sei zwar ein vertraulicher Strafbefehl vorgelegen. Dieser befreie sie aber nicht von Nachforschungen. Der Journalist wäre verpflichtet gewesen, zu überprüfen, ob der Betreffende wirklich verurteilt werde. Die Namensnennung bezeichnete der Presserat als «zumindest fragwürdig». Der Betroffene spiele in der Affäre nämlich nur eine Nebenrolle.
Im Mai hatte der Kassationshof des Waadtländer Kantonsgerichts Jürg Stäubli zu zwei Jahren Gefängnis unbedingt verurteilt. Das erstinstanzliche Urteil wurde damit um vier Monate gesenkt. Der Geschäftsmann Stäubli war in zwölf Fällen von Urkundenfälschung und drei Fällen von ungetreuer Geschäftsführung für schuldig befunden worden. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21760.htm
Dienstag
12.07.2005