Telebasel hat einer Basler Linksaktivistin weder «aufgelauert» noch sie «aktiv aufgesucht»: Der Schweizer Presserat hat einen Entscheid vom 25. April nachträglich revidiert und zwei gegenüber dem Lokalsender gemachte Vorwürfe zurückgezogen. Telebasel wirft der Beschwerdeinstanz nun vor, die Revision des Entscheids nicht öffentlich zu kommunizieren.
In der vom Presserat behandelten Beschwerde gegen Telebasel ging es um die Reportage «Feindbild Rheinhattan», in dem Telebasel versuchte, von der Beschwerdeführerin eine Stellungnahme zu erhalten. «Nachdem sie jedoch deutlich ablehnte, sich zur Sache zu äussern, war es unverhältnismässig und durch das öffentliche Interesse nicht mehr gedeckt, ihr entgegen ihrem ausdrücklichen Wunsch weiter zu folgen und sie zu bedrängen», schrieb der Presserat in seiner Ende Mai veröffentlichten Stellungnahme.
So sei es zwar zulässig, eine Person aufzunehmen, die in einer öffentlichen Funktion zu einem offiziellen Anlass gehe, doch gehe es zu weit, «dieser Person vor deren eigenen Haustür aufzulauern oder sie weiter zu bedrängen, wenn sie klar zu erkennen gibt, dass sie keine Auskunft geben und nicht gefilmt werden will», so die ursprüngliche Beurteilung des Presserats.
Die Vorwürfe, Telebasel hätte der Beschwerdeführerin aufgelauert oder sie aktiv aufgesucht, hat der Presserat nun zurückgezogen, doch: «Obwohl der Presserat diesen Rückzug inzwischen schriftlich eingestanden und als Versehen bestätigt hat, verweigert er eine öffentliche Mitteilung. Ebenso verweigert der Presserat die Klärung des unterstellten Tatbestands, die Kameracrew habe die Quartieraktivistin `bedrängt`», teilte der Sender am Freitag mit.
Laut Senderangaben hat sich die Sache nämlich folgendermassen zugetragen: «Telebasel hält am belegten Gegenteil fest, nämlich dass die links-autonome Aktivistin ungerufen aufmarschiert war, das Interview mit einer Drittperson vor einem öffentlichen Lokal gestört und dann die Kameracrew von Telebasel unter Androhung von Gewalt attackiert hat», so Telebasel.
«Telebasel bedauert», schreibt der Sender abschliessend, «dass der Schweizer Presserat insbesondere nach seiner ohnehin einseitigen Medienmitteilung vom 28. Mai 2013 sein eingestandenes Versehen zum Nachteil von Telebasel nicht öffentlich eingesteht, sondern es mit der stillschweigenden Streichung einzelner Passagen seines Entscheids vom 25. April belässt.»