Der Schweizer Presserat hat an seiner Jahrespressekonferenz an den Grundsatz der deutlichen Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung erinnert. Diese sei für die Glaubwürdigkeit der Medien unabdingbar, und zwar ungeachtet der Entwicklung des Machtverhältnisses zwischen Inseratekunden und Medien. Jegliche Bedingungen von Seiten der Inserenten, die sich auf den redaktionellen Teil beziehen, seien von den Redaktionen strikt zurückzuweisen. Die Freiheit der Redaktion bei der Auswahl der redaktionellen Themen und Gegenstände sei auch bei Lifestyle-Berichten vollumfänglich zu gewährleisten. Die berufsethischen Regeln würden auch für die Ausarbeitung und Veröffentlichung von Berichten gelten, die Konsumgüter vorstellten. An diese Grundsätze erinnert der Presserat in einer vom Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme zu einer Beschwerde des Vereins «Info en danger».
Der Verein «Info en danger» hatte verschiedene Beispiele der stetig zunehmenden Vermischung von redaktionellen Inhalten und Werbung aus den Titeln «Le Matin Bleu», «20 Minuten», «Le Temps» und «Le Matin» gesammelt und sich darüber beklagt, man erhalte zunehmend den Eindruck, Versandkataloge statt Zeitungen zu lesen. Der Presserat nahm die Beschwerde zum Anlass, sich mit dem von der Beschwerde aufgeworfenen Grundsatzproblem auseinanderzusetzen, und führte im Herbst 2006 Hearings mit verschiedenen Experten durch.
Diese Hearings bestätigten für den Presserat den Eindruck, dass sich die Beziehungen zwischen Redaktionen und Inserenten in jüngster Zeit wesentlich verändert hätten. Die Veränderungen seien einerseits auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rückgang des Werbevolumens, Aufkommen der Gratiszeitungen, Entwicklung des Internets) und andererseits darauf zurückzuführen, dass Produktemarken und der Konsum als kulturelle Erscheinung insbesondere bei der jungen Generation stark an Bedeutung gewonnen hätten.
An seiner Jahrespressekonferenz beleuchtete der Presserat zudem in einem kurzen Rückblick einige Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Jahr 2006. Das Beschwerdevolumen und die veröffentlichten Stellungnahmen bewegten sich im Rahmen der Vorjahre. Thematisch an der Spitze standen Verstösse gegen die Wahrheit und die Wahrheitssuche, der Missbrauch der Meinungs- und Kommentarfreiheit, Verletzungen der Privatsphäre, des Diskriminierungsverbots sowie - wenn auch etwas weniger häufig als in früheren Jahren - die unterlassene Anhörung bei schweren Vorwürfen.
Mittwoch
21.03.2007