Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Züri Rundschau»-Kommentatorin Nathalie Schoch teilweise gutgeheissen. Im Kommentar wurde gefordert, pädophilen Tätern das Glied abzuschneiden, sie zu foltern und zu töten. Mit dem Abdruck der pauschalen Forderung, pädophilen Tätern sei das Glied abzuschneiden und sie nicht «bloss zu eliminieren», sondern sie sollten darüber hinaus zuvor «Tage und Nächte bis aufs Unerbittlichste gequält werden», habe die Redaktion der Gratiszeitung «Züri Rundschau» die Grenzen der Kommentarfreiheit überschritten und die Ziffer 8 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Menschenwürde) verletzt.
«Der Schutz vor Folter, unmenschlicher Behandlung und vor Körperstrafe sowie der Anspruch auf körperliche Integrität stellen als Kerngehalte des verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutzes zentrale Konkretisierungen der Menschenwürde dar», schreibt der Presserat in seiner Begründung auf die Kommentierung gegenüber pädophilen Straftätern. Die Begründung des Presserates wurde am Dienstag veröffentlicht. Ein Beschwerdeführer hatte Klage eingereicht.
Die dritte Kammer des Presserates kritisierte auch die «Diffamierung» des schweizerischen Rechtssystems und der Justiz. Die Redaktorin Natalie Schoch hatte im August 2006 in ihrem Kommentar schwere Vorwürfe gegen «all jene Richter» erhoben, die sexuellen Kindsmissbrauch als Kavaliersdelikt bezeichnen würden und der Meinung seien, eine solche Krankheit lasse sich therapieren. Diese Äusserungen lägen noch im Rahmen der Kommentarfreiheit, meinte der Schweizer Presserat dazu, weil «allgemeine polemische Vorwürfe gegen Richter oder Gerichte, so unhaltbar sie inhaltlich im Einzelnen auch erscheinen mögen», inhaltlich noch keinen Verstoss darstellen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22710.htm
Dienstag
30.01.2007