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Dienstag
21.11.2006

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde als unbegründet abgewiesen, mit der ein Zuschauer eine vom deutschsprachigen Schweizer Fernsehen (SF) ausgestrahlte Sendung über einen «Grenzwissenschafter» beanstandet hatte. Zentraler Punkt der am Dienstag veröffentlichten Begründung: Weil das Schweizer Fernsehen den Beitrag vom österreichischen Sender ORF übernommen hatte, sei es nicht verpflichtet gewesen, die Informationsquellen nochmals zu überprüfen. In Analogie zu früheren Stellungnahmen betreffend Verbreitung von Informationen einer Nachrichtenagentur habe die zuständige SF-Redaktion (es ging um eine Sendung von «Horizonte») «ohne eigene zusätzliche journalistische Recherchen darauf vertrauen» dürfen, «dass der unter massgeblicher Mitwirkung des ORF produzierte und von ihm vertriebene Film (...) den für die Sendereihe zu fordernden journalistischen Kriterien genügte».

Trotzdem ging der Presserat auch inhaltlich auf den Film ein. Dabei kam er wie auch Ombudsmann Achille Casanova zum Schluss, der Film habe «keineswegs den Eindruck erweckt, bei den beschriebenen `Phänomenen` handle es sich um nach wissenschaftlichen Methoden durchgeführte beweisbare Experimente». Im Gegenteil weise der Streifen «klar auf die Diskrepanz zwischen dem nach wissenschaftlichen Methoden Beweisbaren und den im Film gezeigten `Entdeckungen` hin». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22570.htm