Als offensichtlich unbegründet hat der Schweizer Presserat die Beschwerde eines Arztes zurückgewiesen, der sich über einen Artikel in der «Basellandschaftlichen Zeitung» beklagt hatte. Der Beitrag vom August 2004 hatte von «schwarzen Schafen unter den Ärzten» gehandelt, die bei der Verrechnung von Leistungen gegenüber den Krankenkassen manchmal den Pfad der Tugend verlassen würden.
In seinen Erwägungen schreibt der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme, dass die schweizerische Ärzteschaft als gesamte Gruppe keine zu schützende Minderheit sei. Auch seien in der Kolumne keine bestimmten individualisierten Personen verunglimpft oder in ihrem Menschsein herabgewürdigt worden. Und schliesslich entstehe auch nicht der Eindruck, die vom Verfasser des Artikels erwähnten Beispiele von Missbrauch seien allgemein verbreitete Praxis der Schweizer Ärzteschaft. - Die Stellungnahme im Wortlaut http://www.presserat.ch/21440.htm
Dienstag
15.02.2005