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Dienstag
11.02.2003

Es kann zwar gerechtfertigt sein, über einen Suizid zu berichten. Falls jedoch kein öffentliches Interesse überwiegt, sollten die Medien dies mit grösster Zurückhaltung tun, schreibt der Schweizer Presserat am Dienstag in einer Stellungnahme zu einer Beschwerde gegen «Le Matin». Im Mai 2001 hatte die Westschweizer Tageszeitung in grosser Aufmachung über einen Selbstmord berichtet, der ein polizeiliches Ermittlungsverfahren auslöste. Der Freiburger Journalistenverband rügte, die Zeitung habe bei ihrer Berichterstattung die bei Suiziden geforderte berufsethische Zurückhaltung vermissen lassen. «Le Matin» konterte, heute werde wesentlich offener über Suizide gesprochen als früher.

Laut Presserat ist zwar gerechtfertigt gewesen, über den konkreten Fall zu berichten, da dieser im Umfeld des Tatorts Diskussionen ausgelöst hatte. Mit einer dreiseitigen identifizierenden Abdeckung in Text und Bild einschliesslich Titelseite und Zeitungsaushang habe «Le Matin» jedoch die geforderte Zurückhaltung vermissen lassen. Auch wenn heutzutage das Thema Suizid zunehmend weniger tabuisiert sei, hätten die Medien die Privat- und Intimsphäre der Verstorbenen und ihrer Angehörigen nach wie vor weitmöglichst zu respektieren. Der gesamte Entscheid unter http://www.presserat.ch/16060.htm