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Dienstag
07.12.2004

«Unbelegte Vorurteile gegen ethnische Minderheiten» sollen Journalistinnen und Journalisten «nicht ohne erkennbare Distanzierung weiterverbreiten», mahnt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Zurückhaltung sei «bereits dann angebracht, wenn derartige Klischees bloss «unterschwellig und indirekt angeführt werden», heisst es zudem.

Im Fall einer konkreten Beschwerde gegen einen Bericht im «Ostschweizer Tagblatt» ist die Aufsichtsinstanz über die Rechte und Pflichten der Medienschaffenden allerdings dazu gekommen, die Beschwerde abzuweisen. Die Zeitung hatte im April dieses Jahres einen Bericht über einen Scherenschleifer veröffentlicht, wobei Fahrende als Ausübende dieses Berufes in ein ungünstiges Licht gerückt worden waren. Zwar macht ein porträtierter Scherenschleifer im Artikel diese Aussage, aber der Presserat ist dennoch der Meinung, der Journalist hätte diese Bemerkung nicht unkritisch übernehmen oder zumindest relativieren sollen. Es würde allerdings «zu weit führen», daraus eine Verletzung des Diskriminierungsverbots abzuleiten. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21320.htm