In einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Beschwerde hat der Schweizer Presserat seine üblicherweise praktizierte Zurückhaltung für einmal abgelegt und das Verhalten der «SonntagsZeitung» (Tamedia-Verlag) ausdrücklich als «vorbildlich» gelobt. Die Beschwerde stammte von einem in der Stellungnahme nur als «X. AG» bezeichneten Vermögensverwaltungsunternehmen, das sich gegen einen im Dezember 2005 publizierten Artikel wehrte. Gemäss den Erwägungen des Presserats hatten die Journalisten der «SonntagsZeitung» mehrfach versucht, mit den Verantwortlichen der «X. AG» Kontakt aufzunehmen, wobei diese direkte Gespräche verweigerten. «In Bezug auf ihre Bemühungen zur Anhörung der Beschwerdeführerin ist das Verhalten der `SonntagsZeitung` insgesamt als vorbildlich zu werten», betont der Presserat. Es sei auch «zumindest vertretbar» gewesen, wie die Zeitung die schriftliche Stellungnahme der «X. AG» im Artikel verarbeitet habe. Einen leichten Tadel des Presserats für das Blatt gibts hingegen zur «etwas reisserischen Aufmachung» des Artikels («Wie die X. Kundenkonten plündert»). Damit sei « eine Herabsetzung verbunden», die aber «keine unnötig verletzende Äusserung darstellt, sondern als zulässige, wertende Zuspritzung anzusehen ist.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22450.htm
Dienstag
22.08.2006