Content:

Dienstag
14.06.2005

Der Schweizer Presserat sieht in einer 2004 im «Tages-Anzeiger» erschienenen Karikatur keine Diskriminierung von Ausländern. Er hat eine entsprechende Klage als unbegründet zurückgewiesen. Die Karikatur vom 27. September 2004 von Nico stand im Zusammenhang mit den Tags zuvor vom Schweizer Stimmvolk abgelehnten Einbürgerungsvorlagen und der Rolle der SVP. Sie zeigt unter einem Plakat «Puure Z'Morge SVP» einen Mann mit Kochmütze, der einen Ausländer grilliert. Darunter steht: «Stimmt überhaupt nicht, dass wir Ausländer nicht mögen, sie müssen nur gut gewürzt sein».

Der Kläger sah die Grenzen der Satire massiv überschritten. Die Darstellung eines Ausländers am Bratspiess verletzte die Menschenwürde. Dieser Ansicht widerspricht der Presserat. Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ziele die Karikatur in einer für die Leserschaft erkennbaren Weise nicht auf eine Herabsetzung von Ausländern. Der Karikaturist habe es auf die seiner Ansicht nach ausländerfeindliche Politik der SVP abgesehen. Eine Karikatur müsse zwar von einem wahren Kern ausgehen, dürfe aber übertreiben, was hier gegeben sei. Im Fall der beanstandeten Karikatur kann der Presserat die vom «Tages-Anzeiger» vorgebrachten Argumente für die Karikatur nachvollziehen. Die Redaktion des «Tages-Anzeigers» begründete die Karikatur mit dem heuchlerischen Ausländerverständnis der SVP. Diese behaupte einerseits immer wieder, nicht fremdenfeindlich eingestellt zu sein, anderseits habe sie aber mit einer emotionalen Abstimmungskampagne fremdenfeindliche Ressentiments geschürt. Dazu auch: Presserat: Beschwerde gegen Nico-Karikatur eingegangen