Eine deutliche Abfuhr hat der Schweizer Presserat einem Beschwerdeführer aus der norddeutschen Stadt Braunschweig bei Hannover erteilt, der sich gegen eine Bemerkung in einem Artikel in der «Neuen Zürcher Zeitung» gewehrt hatte. In einem Bericht über die angeblich «heisseste Forschungsregion Europas» hatte die NZZ eher nebenbei geschrieben, die Landebahn des örtlichen Flugplatzes sei etwas kurz geraten. Weiter hiess es, dies solle sich aber bald ändern, da eine Verlängerung der Piste «beschlossene Sache» und nur ganz wenige Einsprachen dagegen eingegangen seien.
Der Beschwerdeführer wollte daraus ableiten, die NZZ haben den Pistenausbau als nicht mehr zu verhindernde Tatsache bezeichnet, was der Presserat in der am Donnerstag veröffentlichen Stellungnahme korrigiert. Damit werde «gerade nicht der Eindruck erweckt, die Verlängerung sei unabwendbar», da ja von den eingelegten Rechtsmitteln die Rede sei, schreibt das Gremium. Entsprechend weist der Presserat die Beschwerde vollumfänglich ab, nachdem er sich immerhin mit der reichlich nebensächlichen Frage zu befassen und seinen Entscheid auf über drei Seiten zu begründen hatte. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24190.htm
Donnerstag
17.07.2008