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Dienstag
08.03.2005

Der Presserat hat eine Beschwerde gegen den «SonntagsBlick» teilweise gutgeheissen, der in einer Glosse einem Politiker persönliche Motive für eine Kritik unterstellt hatte. Der frühere Nationalrat und Biga-Direktor Jean-Pierre Bonny hatte in einem Interview mit der Zeitung «Liberté» die neue Regionalpolitik des Bundes heftig kritisiert. Diese Politik soll den nach ihm benannten Bonny-Beschluss ersetzen. Der «SonntagsBlick» warf darauf in der Glosse die Frage auf, ob Bonny frustriert darüber sei, dass der nach ihm benannte Beschluss aus den Geschichtsbüchern zu verschwinden drohe. Unerwähnt liess die Zeitung, dass der Politiker selber den Bonny-Beschluss im gleichen Interview als überholt bezeichnet hatte.

Der Presserat hat die Beschwerde Bonnys nun teilweise gutgeheissen. Er hält fest, dass bei kommentierenden Wertungen sowohl die Wertung als auch die ihr zugrundeliegenden Fakten für das Publikum erkennbar sein müssen. Zudem müsse sich die Wertung auf eine genügende faktische Grundlage stützen. Indem er das Dementi unerwähnt liess, habe der «SonntagsBlick» seiner Leserschaft eine wesentliche Grundlage zur Beurteilung der kommentierenden Wertung vorenthalten. Nicht verletzt habe die Zeitung dagegen die Wahrheits- und Berichtigungspflicht, weil sie die fehlende Information in der Folgewoche nachgeliefert habe. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21510.htm