Die «SonntagsZeitung» habe eine allgemeine Kritik der OECD an der Korruptionsbekämpfung in der Schweiz «in wahrheitswidriger Weise zu einem Vorwurf an den Bundesanwalt überspitzt», schreibt der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme. Zudem wäre die Zeitung aus dem Zürcher Tamedia-Verlag «verpflichtet gewesen, den Beschwerdeführer vor der Veröffentlichung zum schweren Vorwurf anzuhören, er vernachlässige die Korruptionsbekämpfung», heisst es weiter.
Die deutlichen Worte beziehen sich auf einen Beitrag vom 30. Januar 2005, in dem die Autorin über einen damals noch unveröffentlichten Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung berichtet hatte. Insbesondere hatte sie aus den Formulierungen eine «scharfe Kritik am Bundesanwalt» (Titel des Beitrags) abgeleitet. Bundesanwalt Valentin Roschacher wehrte sich gegen diese Formulierung und bezeichnete sie als unwahr: Seine Amtsstelle sei als ungenügend bei der Korruptionsbekämpfung bezeichnet worden. Der Presserat lehnte es ab, den «in einer Diplomatensprache» abgefassten Bericht (die SoZ hatte eine englische Ausgabe, Roschacher legte eine französische Version vor) zu kommentieren, da er «schwierig einzuordnen» sei. Die Beurteilung sei «letztlich vom Standpunkt des Betrachters und dessen Wertungen» abhängig. Jedenfalls führe es aber zu weit, «aus der im Bericht enthaltenen allgemeinen Forderung an die Schweiz und ihre Behörden, bei der Korruptionsbekämpfung (noch) aktiver zu werden, abzuleiten, diese Hinweise und Empfehlungen richteten sich in erster Linie an die Bundesanwaltschaft und kritisierten den Beschwerdeführer persönlich», hält der Presserat wörtlich fest. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22080.htm
Dienstag
07.02.2006