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Donnerstag
13.07.2006

Der Schweizer Presserat hat in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme die Beschwerde gegen die «NZZ am Sonntag» wegen Verletzung der Menschenwürde und Diskriminierung als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Das Sonntagsblatt hatte unter dem Titel «Die Aufrichtung» eine Kolumne von Mathias Ninck veröffentlicht. Der Schreibende meinte darin, der Mensch habe immer mehr Entwurfscharakter und warte nur noch auf die chirurgische Vervollkommnung. Ganz in dieser Logik liege auch die Tendenz, den Menschen vollständig «umzubauen». Ninck spannte den Bogen bis hin zur Thematik der Transsexualität und fragte sich, wann eine Geschlechtsumwandlung als «vollständig» gelte.

Gegen diese «Gegenüberstellung von Lifestyleproblemen und Transsexualität» reichte ein Leser Beschwerde beim Presserat ein. Dies geschehe in einer Art und Weise, mit der die betroffenen Transsexuellen lächerlich gemacht würden, lautete die Beschwerde weiter. Schliesslich habe sich der Autor auch in der Wortwahl vergriffen.

Der Presserat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass in Bezug auf das Diskriminierungsverbot und die Menschenwürde abwertende Äusserungen gegen eine Gruppe oder ein Individuum eine Mindestintensität erreichen müsse, um als herabwürdigend oder diskriminierend zu gelten. Bei der Kolumne von Mathias Ninck sei das laut dem Presserat keineswegs der Fall. Der Beschwerdeführer stellt nach Ansicht des Presserates ausserdem überzogene Ansprüche an die Präzision der (medizinischen) Ausdrucksweise in einen journalistischen Alltagstext. Die Stellungnahme im kompletten Wortlaut unter http://www.presserat.ch/22430.htm