Die beiden Zeitungen - «Thurgauer Zeitung» und «Tages-Anzeiger» - berichteten über den Präsidenten der Thurgauer Kantonalpartei der Schweizer Demokraten, Willy Schmidhauser, der einen Journalisten der «Thurgauer Zeitung» massiv bedroht habe. Schmidhauser beschwerte sich beim Schweizer Presserat und erklärte, er habe niemanden bedroht, sondern auf der Publikation einer Abstimmungsparole beharrt und eine Klage wegen Verletzung der Informationspflicht angekündigt. Der Presserat weist diese Beschwerde gegen die «Thurgauer Zeitung» zurück, wie er in der Veröffentlichung des Entscheids am Dienstag bekannt gab.
In einem Punkt bekam der SD-Präsident aus dem Thurgau recht: Der Tagi hätte nach der Eröffnung auch die Einstellung des Strafverfahrens erwähnen müssen, meint der Presserat weiter. Mit der namentlichen Berichterstattung hätten ihn die beiden Zeitungen vorverurteilend an den Pranger gestellt. Die «Thurgauer Zeitung» habe die Einstellung des gegen ihn eröffneten Strafverfahrens nur beiläufig und der «Tages-Anzeiger» überhaupt nicht vermeldet. Zudem hätten sich beide Redaktionen geweigert, die veröffentlichten «Unwahrheiten» zu berichtigen. Die weiteren Beschwerdepunkte wies der Presserat zurück.
Mittwoch
23.12.2009