Der Schweizer Presserat hat eine Klage wegen Verletzung der Wahrheitspflicht sowie Unterschlagung wichtiger Informationen der Zeitungen «Bieler Tagblatt» (BT) und «Berner Zeitung» (BZ) abgewiesen. «Die beiden Zeitungen haben mit ihren Berichten vom 19. und 20. Oktober 2007 über die Einstellung einer Strafuntersuchung zu einem angeblich krassen Fall von Lohndumping die Ziffern 1 (Wahrheit) und 3 (Unterschlagung wichtiger Informationen) der ´Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten´ nicht verletzt», hält der Presserat in seiner Beurteilung des Falles fest, wie er am Freitag mitteilt.
Das «Bieler Tagblatt» hatte über einen «Verdacht des Lohndumpings in Dotzingen» berichtet und dabei die Gewerkschaft Unia zitiert, die von einem Skandal sprach. Das Strafverfahren gegen die Baufirma wurde jedoch eingestellt. Dabei wurde das Verhalten des Berner Gewerkschaftsbund-Co-Präsidenten Corrado Pardini wie folgt publiziert: «Pardini, der für den Nationalrat kandidiert, zelebrierte seinen Auftritt vor der Fernsehkameras mit wahlkämpferischem Genuss und profilierte sich so als gewiefter Regisseur und Hauptdarsteller zugleich. Es war eine grandiose Inszenierung gestern in Dotzingen, doch mit dem sehr realen Lohndumping als Inhalt.» Gegen diese Darstellung hatte Pardini geklagt.
Freitag
23.05.2008