Der Presserat hat eine Beschwerde des Gemeinde- und Einwohnerrats Emmen gegenüber der «Rundschau» in allen Punkten als unbegründet abgewiesen. Die «Rundschau» brachte in ihrer Sendung vom 10. September 2003 einen Beitrag zur Diskussion über die Anpassung des Einbürgerungssverfahrens in der Gemeinde Emmen. Darin strich die «Rundschau»-Redaktion heraus, dass sich die Gemeinde in einer Trotzreaktion mit einem Moratorium für alle hängigen Einbürgerungsverfahren - gegen die Bundesgerichtsentscheide - stemme.
Genau sieben Tage später gelangten der Gemeinde- und Einwohnerrat Emmen mit einer Beschwerde gegen die «Rundschau» an den Presserat. Aufgrund des Beitrags sei fälschlicherweise der Eindruck entstanden, «dass mit dem Moratorium als einziges Ergebnis der Parlamentssitzung alle hängigen Einbürgerungen ohne weitere Massnahmen auf Eis gelegt worden seien», so der Wortlaut der Beschwerde. Tatsache jedoch sei, dass 37 von 38 anwesenden Ratsmitgliedern eine Motion unterzeichnet haben, die den Gemeinderat verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den Parteien ohne Verzug einen Vorschlag auszuarbeiten, wie in Zukunft eingebürgert werden soll. «Die Rundschau unterschlägt dies, informiert sachlich falsch, nicht objektiv und unvollständig», argumentierten die Emmener.
In einer Stellungnahme vom 25. November 2003 wies der stellvertretende Redaktionsleiter der «Rundschau», Hansjürg Zumstein, die Beschwerde als unbegründet zurück. Die Rundschau habe über die «Trotzreaktion» der Gemeinde gegen das Bundesgerichtsurteil berichtet, so Zumstein. Der Beitrag dokumentierte eine Stimmungslage, in der Urteile des höchsten Gerichts plötzlich von Kreisen angezweifelt werden, die sonst immer das Prinzip des Rechtsstaats betonen, so Zumstein.
Der Presserat kam zu folgendem Schluss: Es gebe keine Pflicht zu «objektiver» Berichterstattung, teilte er am Dienstag in seiner Stellungnahme mit, sobald die Faktenlage hinter einem journalistischen Werturteil aufscheine, und sich Zuschauerinnen und Zuschauer ein Bild des Sachverhaltes machen können, sei journalistische Kritik durchaus angebracht. Die Beschwerdeführer machten darüber hinaus geltend, die Rundschau hätte zwingend erwähnen müssen, dass die Gemeinde ein Rechtsgutachten habe erstellen lassen, das die rechtliche Zulässigkeit eines vorübergehenden Moratoriums bestätigte. Die «Rundschau» erwiderte, die im Beitrag befragten Behördevertreter hätten es in ihren Statements in der Hand gehabt, auf das Gutachten hinzuweisen. Im Gespräch hätten sie jedoch im Gegenteil behauptet, das Moratorium müsse solange in Kraft bleiben, bis eine Bundeslösung gefunden sei. Soweit die Beschwerdeführer den «Rundschaubeitrag» schliesslich als «sachlich falsch» beanstanden, tritt der Presserat auf diese Rüge nicht ein, wie er am Dienstag bekannt gab, da sie in der Beschwerdeschrift nicht annähernd begründet werde.
Dienstag
04.05.2004