Dass es kein «Recht auf freie Mitarbeit» geben kann, hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme deutlich gemacht. Er hat die Beschwerde eines freien Journalisten, der sich über das «Grenchner Tagblatt» beklagt hatte, als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Dieses hatte einen vom freien Mitarbeiter eingesandten Beitrag nicht so überarbeitet, wie dieser es für richtig erachtet hatte. Ebenfalls hatte sich die Redaktion dazu entschieden, die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter zu beenden. Darin konnte der Presserat mangels weiterer Informationen über allfällige Vereinbarungen oder Differenzen keine Verletzung der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» erkennen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22280.htm
Dienstag
02.05.2006