Es gebe «keine berufsethische Pflicht zu objektiver Berichterstattung», schreibt der Schweizer Presserat in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme. Das Gremium hat darum eine Beschwerde zurückgewiesen, die von verschiedenen Zeitungen verlangt hatte, über Mängel in Studien über die Gesundheitsgefährdung von alkoholischen Getränken zu berichten. Der Beschwerdeführer hatte geltend gemacht, Berichte über angebliche Vorteile beim massvollem Genuss von alkoholischen Getränken beruhten auf falschen Quellen, was von den Medien konsequent ausgeblendet werde, weil sie von der Alkoholwerbung finanziell abhängig seien. In der Abweisung der Beschwerde verneint der Presserat nicht nur eine Pflicht zu «objektiver Berichterstattung», sondern weist den Beschwerdeführer auch darauf hin, dass das Thema in den Medien durchaus differenziert dargestellt werde. Es werde nicht nur «fast durchwegs vor den Gefahren eines übermässigen Alkoholkonsums» gewarnt, sondern auch davor, «eine Kampagne für mässigen Alkoholgenuss zu führen.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22440.htm
Donnerstag
13.07.2006