Journalisten sind nicht verpflichtet, ihren Beruf zu nennen, wenn sie allgemein zugängliche Informationen einholen. Der Presserat hat eine Beschwerde der Odermatt-Walter-Universität gegen die «Zentralschweiz am Sonntag» abgewiesen. Diese hatte sich über einen Bericht der «Zentralschweiz am Sonntag» beschwert.
Der Presserat kommt in seiner Stellungnahme vom Mittwoch zum Schluss, der Journalist habe beim ersten telefonischen Kontakt seinen Beruf nicht zwingend nennen müssen. Spätestens beim Gespräch mit einem Vertreter der Universität seien die Rollen für beide Seiten transparent gewesen.
Der Autor des beanstandeten Berichts habe in dem Gespräch ausdrücklich darauf hingewiesen, er plane einen Artikel zu zwei im Luzerner Kantonsrat hängigen politischen Vorstössen, welche die Verwendung der Bezeichnung Universität und die Vergabe von Doktor- und anderen akademischen Titeln einschränken wollen. Die Universität habe deshalb damit rechnen müssen, dass sich der Bericht kritisch mit ihr auseinandersetzen werde.
Mittwoch
06.01.2010