Die in Basel über eine Monopolstellung verfügende «Basler Zeitung» hat es nach Meinung des Schweizer Presserats versäumt, eine Berichtigung über eine angebliche gemeinsam verbrachte Schulzeit von Renato D. Pessi, Festivalchef Roland C. Rasi («Les muséiques») und Regierungspräsident Jörg Schild, als Polizeidirektor «oberster Herr über den Lotteriefonds», zu publizieren. Gleichzeitig wies der Presserat gemäss einer Mitteilung vom Dienstag eine Beschwerde von Rasi zurück, in der dieser beanstandet hatte, die «Basler Zeitung» habe als Medienpartner der im Frühjahr veranstalteten Basler Museums-Musik-Woche «lückenhafte oder fehlerhafte Informationen zu einzelnen aufgeführten Werken verbreitet, bedeutende Künstler verunglimpft und beleidigt, das Festivalkonzept lächerlich gemacht, die Akustik in unverhältnismässiger Weise kritisiert, einzelne Auftritte von Künstlern unterschlagen und einzelne Werke nicht erwähnt sowie das Publikum mehrfach beschimpft», wie Rasi anführte.
Das Präsidium des Pressrats hat nun die Feststellungen Rasis zurückgewiesen und dabei auf eine Erwägung aus dem Jahre 2001 zurückgegriffen. Wörtlich zitiert der Presserat seine damaligen Argumente: «Auch eine sehr harsche, einseitige Kritik von künstlerischen Leistungen ist mit der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten vereinbar, sofern diese für das Publikum als Werturteil erkennbar ist und zudem weder wichtige Elemente von Informationen unterschlägt noch die betroffene Person in unfairer Weise herabsetzt.»
Ausserdem stärkt der Presserat Kritikerinnen und Kritikern den Rücken, selbst wenn deren Medium eine Partnerschaft mit einem Veranstalter eingeht: «An diesem Ergebnis ändert auch nichts, dass die Basler Zeitung Medienpartner von Les muséiques ist. Im Gegenteil hat der Presserat bereits in der Stellungnahme 7/92 darauf hingewiesen, dass Journalistinnen und Journalisten auch dann frei bleiben müssen, kritisch und unbefangen über einen Anlass zu berichten, wenn ihr Medium Medienpartner oder Sponsor dieses Anlasses ist.
Freilich, einen Persilschein gibts für die «Basler Zeitung» dennoch nicht, denn die Zeitung hätte von sich aus den nicht korrekten Sachverhalt der gemeinsamen Schulzeit der drei Personen berichtigen müssen, auch wenn sich der Journalist beim Regierungspräsidenten entschuldigt hatte und dieser auf eine Gegendarstellung verzichtete. Wörtlich schreibt der Presserat weiter: «Die Basler Zeitung wäre verpflichtet gewesen, von sich aus unverzüglich die Falschmeldung zu berichtigen, wonach Renato D. Pessi, Roland C. Rasi und Jörg Schild gemeinsam die Schule besucht hätten. Mit dieser Unterlassung hat die Redaktion die Ziffer 5 zur Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Insoweit wird die Beschwerde teilweise gutgeheissen.»
Dienstag
21.12.2004