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Dienstag
21.12.2004

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde eines Westschweizer Ehepaars gegen einen Journalisten von «Le Matin» gutgeheissen, weil er in einem Bericht über das allzu heftig störende Bellen der Hunde des Paars diesem nicht Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte. Insbesondere weist der Rat darauf hin, dass eine Publikation des Beitrags über genervte Bewohner eines Freiburger Weilers nicht derart unter Aktualitätsdruck gestanden habe, sodass eine weitere Kontaktnahme seitens des Journalisten per Fax, Brief oder E-Mail angebracht gewesen wäre. Auch hätte der Journalist auf Grund ihm vorliegender Unterlagen eine Darstellung des Sachverhalts aus Sicht des Ehepaars präsentieren können. Darum stellte der Pressrat eine Verletzung von Absatz 3.8 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» (Anhörung bei schweren Vorwürfen) fest. Zumindest hätte der Journalist in seinem Beitrag schreiben müssen, dass er versucht habe, mit dem Ehepaar Kontakt aufzunehmen, schreibt der Presserat in seinem am Dienstag veröffentlichten Bericht.