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Dienstag
06.07.2004

Weil der «SonntagsBlick» Vorwürfe der sexuellen Belästigung gegen einen Beamten der Stadt Bern kolportiert, diesem aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, hat der Schweizer Presserat die Ringier-Zeitung getadelt. Eine Beschwerde des betroffenen Generalsekretärs gegen den «SoBli» hat das Aufsichtsgremium über die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» teilweise gutgeheissen. Nur teilweise ist die Gutheissung, weil der Betroffene zwei Punkte gerügt hatte, von denen jetzt der Presserat nur einen akzeptiert hat.

Der «SoBli» habe die Unschuldsvermutung nicht verletzt, beschied der Presserat unter Präsident Peter Studer, weil er korrekt wiedergegeben habe, dass bei Drucklegung des Artikels noch kein rechtskräftiger Befund vorgelegen habe. Hingegen sei der Angeschuldigte nicht zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung angehört worden, was angesichts der Schwere dieser Anklage unbedingt erforderlich gewesen wäre, auch wenn der Beschuldigte nicht im Mittelpunkt des Artikels gestanden hatte. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/20960.htm