Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme eine heikle Grenze zwischen den Begriffen «Afrikaner» und «Schwarzafrikaner» definiert. Den ersten Begriff hat der Presserat akzeptiert, beim zweiten Wort hat das Gremium eine - wenn auch nicht gravierende - Verletzung des Diskriminierungsverbots der «Erklärungen der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» festgestellt. Die Verwendung des Begriffs «Schwarzafrikaner» sei sachlich nicht gerechtfertigt gewesen. «Die unnötige pauschalisierende Zusammenfassung von Verdächtigten und Angeschuldigten als `Schwarzafrikaner` in der Krimnalberichterstattung ist geeignet, Vorurteile gegen dunkelhäutige Menschen zu fördern und diese damit zumindest latent zu diskriminieren», heisst es in der Stellungnahme.
Der Presserats-Entscheid befasst sich mit einer Meldung in der Pendlerzeitung «20 Minuten» und mit einem Bericht in den «Freiburger Nachrichten». Das Gratisblatt hatte eine Meldung der Berner Polizei über 33 verhaftete Drogenhändler veröffentlicht und präzisiert: «Unter den Verhafteten befinden sich 28 Schwarzafrikaner, zwei Schweizer, zwei Vietnamesen und ein Italiener.» Hier kommt der Presserat nach sorgfältigem Abwägen verschiedener Argument zum Schluss, dass «Afrikaner» dem Informationsbedürfnis genügt hätte. Im Fall der «Freiburger Nachrichten» ging es um eine Gerichtsberichterstattung, wobei der Verfasser geltend machte, er sei kurzfristig ins Gericht gegangen und habe deshalb die detaillierten Unterlagen nicht gehabt. Die Chefredaktoren beider Blätter beriefen sich im weiteren auf Gedankenlosigkeit und Stress, um die Verwendung des Begriffs zu rechtfertigen. Die Stellungnahme m Wortlaut: http://www.presserat.ch/22240.htm
Dienstag
02.05.2006