Wer über «Rechsextreme» als «braunes Gesindel» und «Hohlköpfe» schreibt, macht sich keiner Verletzung des Schutzes von Minderheiten schuldig. Dies hält der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme fest. Zum Thema geäussert hat sich das Gremium, weil die Tageszeitung «Blick» im August 2004 mit solchen Ausdrücken den Aufmarsch der Rechtsextremen auf dem Rütli scharf kritisiert hatte. Zwei Personen bezeichneten in zwei Beschwerden an den Presserat den Artikel als «persönliche Beleidigung» und machten eine Verletzung des Diskriminierungsverbots geltend. Demgegenüber hält der Presserat fest, dass Rechtsextreme keinen besonderen Schutz geniessen würden. Auch seien keine individualisierten Personen verunglimpft oder in ihrem Menschsein herabgewürdigt worden. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21450.htm
Dienstag
15.02.2005