Der Schweizer Presserat hat sich laut einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme als nicht zuständig für eine Meinungsäusserung erklärt, die im Internet veröffentlicht worden ist. Bei dem umstrittenen Schriftstück geht es um einen auf der Webseite Swixchat mit Datum vom 28. Februar 2005 veröffentlichten Text, der als «Medieninformation» bezeichnet ist. Inhaltlich geht es um einen privaten Streit zum Thema Homosexualität.
Der Presserat geht in seiner Stellungnahme mit keinem Wort auf den Inhalt ein und betont im Übrigen, im Internet würden zahlreiche Texte veröffentlicht, die keinen journalistischen Kriterien genügen. Der kritisierte Text sei «in einer für den Empfänger offensichtlichen Weise aus der einseitigen Optik» eines Beteiligten präsentiert. Von einer professionellen journalistischen Bearbeitung könne keine Rede sein, «womit die Zuständigkeit des Presserats zu verneinen ist». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22120.htm
Dienstag
14.02.2006