Wenn sich ein Journalist mit einem Interview-Partner trifft, ist er danach nicht verpflichtet, das Gespräch in einer bestimmten Form - zum Beispiel als Frage-Antwort-Wechsel - wiederzugeben. Und auch ein Foto darf dazu gezeigt werden. So heisst es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Schweizer Presserats. Dabei ging es um den Zürcher Rechtsprofessor Hans Caspar von der Crone einerseits und die Wirtschaftszeiung «Cash» andererseits. Letztere hatte im August und September 2005 mehrere kritische Beiträge zur Verlängerung von Kündigungsfristen von sieben Spitzenmanagern bei der Firma Saia Burgess berichtet. Dabei hatten die Berichte besonders die Rolle des Rechtsexperten als Verwaltungsrat von Saia Burgess und seine gleichzeitige Funktion als Präsident der Übernahme-Kommission hervorgehoben.
Von der Crone war vor allem mit der Art der Berichterstattung nicht einverstanden und beschwerte sich wegen der Verletzung der Wahrheits- und Anhörungspflicht, wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild sowie der Regeln des Interviews beim Presserat. Dieser wies die Beschwerde ab. «Cash» habe beide Seiten angehört - wenn auch in einem gerade noch zulässigen Minimum. Ausserdem gehe aus dem E-Mail-Verkehr der beiden Parteien nicht hervor, ob «Cash» von der Crone auch wirklich zugesichert hatte, die Fragen und Antworten in Interview-Form zu veröffentlichen. Ausserdem dürfe die Wirtschaftszeitung ein in einem beruflichen Kontext aufgenommenes Bild des Beschwerdeführers veröffentlichen, «das ihn als temperamentvolle, engagierte Persönlichkeit» zeige, heisst es im Urteil. - Mehr dazu: http://www.presserat.ch/22040.htm
Dienstag
31.01.2006