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Freitag
15.09.2006

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde in der Berichterstattung um den Paraplegie-Arzt und Gründer der Paraplegiker-Stiftung, Guido A. Zäch, zum Teil gutgeheissen. In mehreren Beiträgen befasste sich die «SonntagsZeitung» mit der so genannten Veruntreuung Zächs sowie dem Prozessverfahren. Zur Erinnerung: Im Vorfeld des Zäch-Prozesses im Oktober 2005 wurde von einer Deliktsumme von 29,4 Millionen gesprochen, die dann auf 1,4 Millionen Franken zusammenschrumpfte, wie der Presserat am Freitag berichtet.

Der Presserat meint nun: Die «SonntagsZeitung» habe die Wahrheitspflicht verletzt, indem sie in den Artikeln behauptete, die Beschwerdeführerin habe sich über ein Verbot hinweggesetzt, das Strafverteidigern untersage, im Vorfeld von oder während Prozessen Kontakt zu Zeugen aufzunehmen. Dabei sei nur die Beeinflussung der Zeugen verboten und nicht jeglicher Kontakt. Die Zeitung wäre auch verpflichtet gewesen, ihrem Gesprächspartner Michael Hüppi die verwendeten Zitate wie vereinbart zum Gegenlesen zu geben.

Weiter habe die Redaktion der «SonntagsZeitung» Tatsachen entstellt und dabei geschrieben, dass der Paraplegiker-Stiftungsrat die nachträgliche Genehmigung von Zächs Bezügen verweigert habe. Der blosse Wortlaut deute eher auf das Gegenteil, eine Genehmigung, hin, meint der Schweizer Presserat in seinem Beschwerdeurteil. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22500.htm - Mehr dazu: «SonntagsZeitung» vom Presserat getadelt