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Dienstag
09.11.2004

Als unbegründet abgewiesen hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme eine Beschwerde des Chefs des Bundesamts für Polizei. Dieser hatte sich gegen einen im November 2003 veröffentlichten Kommentar im «SonntagsBlick» gewehrt, der auf «Geheimdienstgesindel» und auf «Schnüffler» in den türkischen und schweizerischen Geheimdiensten eingedroschen hatte. Das sei «im Rahmen einer weit verstandenen Kommentarfreiheit» berufsethisch zulässig, «wenn die im Text enthaltenen Wertungen ebenso wie die ihr zugrunde liegenden Fakten für das Publikum erkennbar sind und wenn sich diese Wertungen zudem auf eine genügende sachliche Grundlage stützen.»

Hintergrund war die so genannte «Türkeiaffäre», als türkische Geheimdienstbeamte ihre schweizerischen Berufskollegen über ein Gespräch von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey mit einem Kurden informierten. Diese Information war direkt an Bundesrätin Ruth Metzler weitergereicht worden, die daraufhin ihren Kollegen Pascal Couchepin informierte. Den harschen Kommentar von Frank A. Meyer im «SoBli» beanstandete darauf Urs von Daeniken namens des Bundesamts für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention (DAP) als «entwürdigend» und «ehrverletzend» - «unbegründet», wie jetzt der Presserat klar gemacht hat. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21220.htm