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Dienstag
24.02.2009

Der Schweizer Presserat hat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme klargemacht, dass es kein Recht auf eine unkritische Berichterstattung gibt. Das Gremium hatte sich mit einem Artikel in der Pendlerzeitung «20 Minuten» zu befassen, die über ein bevorstehendes Sicherheitstraining eines ehemaligen Polizisten mit einem Nationalrat berichtet hatte. Dabei bezeichnete die Zeitung den Ex-Polizisten als «umtriebig» und kolportierte auch den Umstand, dass dieser vor fünf Jahren den Polizeidienst quittiert hatte, nachdem er wegen Amtsanmassung und Nötigung verurteilt worden war.

Der Presserat hält in seiner Stellungnahme fest, dass es im Interesse des Ex-Polizisten gelegen habe, dass die Zeitung über ihn und seine private Sicherheitsfirma geschrieben habe. Die Erwähnung des fünf Jahre zurückliegenden Urteils sei zwar «heikel», letztlich aber zulässig gewesen, da «ein ausreichender Zusammenhang zwischen der früheren Verurteilung und der heutigen Tätigkeit» des Beschwerdeführers gegeben sei. «Denn für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit eines Anbieters von Sicherheitstrainings ist eine Verurteilung wegen Amtsanmassung und Nötigung auch dann relevant, wenn der Betroffene den öffentlichen Dienst inzwischen verlassen hat», betont der Presserat. Und weiter: «Wer wie der Beschwerdeführer von sich aus mit der Einladung zu einem Medientermin an die Öffentlichkeit tritt, darf im Übrigen nicht davon ausgehen, dass die Medien unkritisch berichten.» Entsprechend wies der Presserat die Beschwerde vollumfänglich ab. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24800.htm