Am Beispiel einer aufwändig auf acht A4-Seiten abgehandelten Dorf-Streiterei hat sich der Schweizer Presserat als recht grosszügig in Detailfragen gezeigt. So hat der zuständige Redaktor der «Aargauer Zeitung» und der «AZ Sonntag» in seiner Berichterstattung über zwei kontroverse Fälle verschiedene Unebenheiten kolportiert, die der Presserat aber allesamt als «lässliche Sünden» qualifizierte. So schrieb der Journalist im Streit um eine Swisscom-Mobilfunkantenne, die unterlegene Gemeinde sei «gebüsst» worden, obschon es um Verfahrens- und Parteikosten, nicht aber um eine Busse ging. Dazu der Presserat wörtlich: «Zwar ist gebüsst nicht der juristisch korrekte Ausdruck, aber das ist in einem Artikel für eine Durchschnittsleserschaft eine vernachlässigbare Unpräzision».
Auch in weiteren strittigen Punkten von ähnlicher Gewichtigkeit konnte der Presserat keine Verletzung der «Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten erkennen - nur in einem Punkt. Deshalb setzte es für die «AZ Sonntag» doch noch eine Rüge ab: Ganz klar fälschlicherweise hatte sie geschrieben, in einem Fall seien die Beschwerdeführer bereits früher an das Bundesgericht gelangt. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24300.htm
Mittwoch
22.10.2008