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Dienstag
02.05.2006

Gestützt auf «magere Fakten» sei der «SonntagsBlick» zu «drastischen Einschätzungen» gekommen und habe damit die Grenzen der Kommentarfreiheit überschritten, hat der Schweizer Presserat in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme festgehalten. Es ging um einen Bericht vom Oktober 2004 über das Strafverfahren gegen Guido A. Zäch. Die ehemalige Bundesrätin Ruth Dreifuss habe mit einem Dementi zu einer «krassen Falschaussage» des «Kronzeugen» Marc F. Suter zu einer Kehrtwende in diesem Fall beigetragen, berichtete die Zeitung. Ebenso weise auch der Verantwortliche einer von Suter kritisierten Treuhand-Untersuchung zum Finanzgebaren Zächs Erklärungen Suters zurück.

Der Presserat ist jetzt zum Schluss gekommen, die Berichterstattung des «SonntagsBlick» suggeriere zu Unrecht, das vom Basler Strafgericht im erstinstanzlichen Strafverfahren gegen Guido A. Zäch ausgesprochene Urteil habe wesentlich auf Falschaussagen von Marc F. Suter beruht. Möglicherweise liege ein «Justizirrtum» vor, und Zäch werde in zweiter Instanz rehabilitiert. Zumindest für die juristisch nicht gebildete Leserschaft sei dabei nicht ersichtlich gewesen, dass eine Auseinandersetzung darüber, ob Ruth Dreifuss Marc F. Suter nun zur Strafanzeige gegen Zäch geraten habe oder nicht, für das nachfolgende Strafverfahren nebensächlich gewesen sei. Ebenso wenig zentral sei die Kontroverse um die Unabhängigkeit der Treuhand-Untersuchung gewesen. Dabei habe die Gefahr bestanden, dass ein erheblicher Teil der Leserschaft die einseitige, kommentierende «Beweisführung» von Zäch und «SonntagsBlick» zum Nennwert genommen habe. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22250.htm