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Dienstag
21.06.2005

Als «blosses Schockbild ohne Auflösung» hat der Schweizer Presserat das Bild des abgerissenen Kopfes einer jungen palästinensischen Selbstmordattentäterin bezeichnet, das die Monatszeitschrift «NZZ Folio» in der Januar-Ausgabe dieses Jahres veröffentlicht hatte. Der Presserat hat deshalb eine Beschwerde gegen «NZZ Folio» gutgeheissen. «Auch Mörder und Kriegsverbrecher haben Anspruch auf Wahrung ihrer Menschenwürde», heisst es in der am Dienstag veröffentlichten Begründung. «Das Bild verletzt ebenso die Menschenwürde von Opfern solcher Anschläge und ihrer Angehörigen. Und indem es die Intimsphäre vieler Leserinnen und Leser der Zeitschrift verletzt, tangiert es auch deren Menschenwürde.» Demgegenüber hatte der Redaktionsleiter der Zeitschrift argumentiert, das Bild zeige «drastisch, was der alltäglich gewordene Begriff Selbstmordattentat in letzter Konsequenz bedeute.» Mit der Publikation des Bildes sei es darum gegangen, «die Absurdität menschlichen Zerstörungswillens zum Ausdruck» zu bringen: «Es verstöre, erwecke Abscheu, Mitleid, Unverständnis: Es erzeigt genau die Regungen, die gegenüber Terror, Krieg, Bomben angebracht sind auch wenn sie allein noch nichts ändern.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21670.htm