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Donnerstag
03.05.2012

Was darf ein Journalist eigentlich noch?, fragen sich immer mehr Medienschaffende, nachdem sich immer mehr Interviewte (oder deren Arbeitgeber) bemüssigt sehen, den Presserat anzurufen. Im Falle McDonald`s vs. «Blick» hat dieser die Beschwerdeführerin/Fast-Food-Kette jetzt kurz und bündig in die Schranken gewiesen.

Es gehe um Privatsphäre und Menschenwürde, meinte McDonald`s und beschwerte sich über den «Blick»-Artikel vom November 2011 «Opfer spricht im Blick» im Nachgang zu einer Restaurant-Schiesserei, bei welcher ein 42-jähriger Syrer einen 30-jährigen McDonald`s-Schichtleiter mit drei Schüssen schwer verletzt hatte. Blick interviewte den Verletzten im Spital, der bereitwillig nicht nur Auskunft gab, sondern seine Wunde auch fotografieren liess.

Viel später beschwerte sich McDonald`s dann über die Verletzung der Privatsphäre ihres Mitarbeiters, über Fotoaufnahmen ohne freiwillige Zustimmung des Opfers und über die aufdringliche Befragung. «Blick»-Journalistin Fabienne Riklin konnte demgegenüber glaubhaft darlegen, dass sie sich nicht nur als Journalistin zu erkennen gegeben habe, sondern auch den Arzt, die Ehefrau und weitere Angehörige des Opfers getroffen und mit ihnen gesprochen habe.

Der Presserat hat die McDonald`s-Beschwerde als unbegründet abgewiesen; der «Blick» habe mit der Veröffentlichung des Berichts die Ziffern 7 (Privatsphäre) und 8 (Menschenwürde) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt.