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Dienstag
08.03.2005

Weil die Konsumentenzeitschrift «K-Tipp-Spezial» die Chemiefaser PVC (Polyvinylchlorid) als «Krebs auslösenden Stoff» bezeichnet hatte, ist sie vom Schweizer Presserat gemäss einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme getadelt worden. Eine präzise Formulierung hatte gemäss «K-Tipp-Spezial» wie folgt lauten können: «Polyvinylchlorid wird aus krebserregenden Substanzen produziert (Vinylchlorid), wird als Produkt häufig mit krebsverdächtigen Substanzen vermischt (Weichmacher) und produziert bei der Verbrennung hochtoxische Dioxine.» Demgegenüber betonte die Redaktion, das Heft werde nicht für Chemiker oder Laboranten geschrieben, weshalb die Redaktion komplizierte Sachverhalte knapp und verständlich zusammenfassen müsse. Die gewählte Kurzform sei journalistisch vertretbar, jedenfalls nicht unwahr. Demgegenüber hält jetzt der Presserat fest, die Redaktion «wäre verpflichtet gewesen, darauf hinzuweisen, dass nicht die Substanz selber krebsauslösend sei, dass jedoch ihre Herstellung und Kombination mit anderen umstrittenen Produkten ebenso wie die Entsorgung unter diesem Aspekt kritisiert werde.» Allermindestens hätte die Redaktion eine in diese Richtung weisende Kurzformel veröffentlichen müssen. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/21470.htm