Der Schweizer Presserat hat in einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme seine zurückhaltende Einstellung beim Persönlichkeitsschutz ein weiteres Mal bestätigt. Das Schweizer Fernsehen (SF) habe mit der Ausstrahlung einer Sendung zum Thema «Sexueller Missbrauch von Kindern» jenen Punkt der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, der die Respektierung der Privatsphäre verlangt, sofern das öffentliche Interesse nicht das Gegenteil rechtfertigt. Nicht verletzt habe das SF hingegen die Bestimmungen dieser «Erklärung», bei denen es um Wahrheit, Entstellung von Tatsachen und Achtung der Menschenwürde geht.
In dem im April 2008 gesendeten «Reporter»-Beitrag hatte sich das SF mit dem Fall einer Frau befasst, die von jahrelangem sexuellem Missbrauch durch ihren Vater berichtete. Dieser wurde als Bahnhofsvorstand aus dem Entlebuch bezeichnet. Zudem waren am Bildschirm nicht unkenntlich gemachte Fotos aus der Kindheit zu sehen. Damit sei «die Gefahr als relativ hoch» einzuschätzen, dass der Vater für seine Umgebung erkennbar geworden sei, schreibt jetzt der Presserat, da es in dieser Region «lediglich etwas mehr als eine Handvoll Bahnhöfe gibt». Tadel des Presserats: «Vorliegend hätte das Schweizer Fernsehen die Gefahr einer Identifizierung über das engste Umfeld hinaus mit mehreren Massnahmen wesentlich reduzieren können.» - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24780.htm
Freitag
13.02.2009