Der Schweizer Presserat hat zwei Beschwerden gegen «Das Magazin» des «Tages-Anzeigers» sowie gegen den «Zürcher Unterländer» teilweise gutgeheissen und dabei insbesondere seine restriktive Praxis bei Namensnennungen in heiklen Situationen bestätigt. Anlass waren zwei Berichte über eine Transsexuelle, in denen auch deren Vater erwähnt wurde. Dieser, ein ehemaliger Politiker, hatte unter anderem geltend gemacht, mit den Artikeln sei die Privatsphäre seiner Familie verletzt worden. Auch seien wichtige Informationen unterschlagen worden.
Die von den Beschwerden betroffenen Verantwortlichen hatten argumentiert, die ganze Geschichte und die Namen der Beteiligten seien schon längstens bekannt gewesen. Trotzdem anerkannte der Presserat das Interesse des Beschwerdeführers, die Privatsphäre im Zusammenhang mit Berichten über die Transsexuelle zu schützen. Für die Darstellung des Themas Transsexualität und der Lebensgeschichte der Porträtierten wäre es nicht notwendig gewesen, den Namen des Vaters zu nennen, hält der Presserat fest.
In den anderen Punkten stellte sich der Presserat dagegen hinter die Redaktionen. Es seien weder Informationen unterschlagen noch entstellt worden. Der Vater habe gewusst, worum es im «Magazin»-Beitrag gehen würde. Und der Bericht des «Zürcher Unterländers» enthalte keine schweren Vorwürfe, «die eine Anhörung unabdingbar gemacht hätten». - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/24760.htm
Freitag
06.02.2009