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Samstag
29.12.2007

Zwei Beschwerden gegen «Blick» und «SonntagsBlick» wegen der Respektierung der Menschenwürde wurden vom Schweizer Presserat abgewiesen. Die beiden Boulevardblätter hatten Beiträge über einen pädophilen Mann im Jahre 2006 veröffentlicht und diesen als «schlimmsten Bubenschänder der Schweiz» betitelt, heisst es in der Mitteilung des Presserates vom Freitag. Dagegen klagte der Anwalt des Beschwerdeführers beim Presserat. Darin beanstandete er, dass «die wahrheitswidrige Bezeichnung ‹schlimmster Bubenschänder› seine Menschenwürde» verletze. Weiter sei die Behauptung unwahr, wonach der Beschwerdeführer in seiner Autobiografie seine Taten verharmlose. Damit hätten «Blick» und «SonntagsBlick» mit ihrer «reisserischen und stigmatisierenden Berichterstattung» gegen Ziffer 1 (Wahrheit), Ziffer 3 (Unterschlagung wichtiger Informationen) und Ziffer 8 (Respektierung der Menschenwürde) und auch gegen Ziffer 7 (Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten) verstossen. Soweit die Klagepunkte.

Die Erwägungen des Presserates stützten sich teilweise auf ein Urteil des Bundesgerichtes, welches dem Beschwerdeführer bereits im Jahr 2004 eine «tief verwurzelte Pädophilie» attestiert hatte. Jener befindet sich seit Jahren in der Verwahrung und hatte von dort aus die Biografie verschickt. Das Lausanner Gericht wandte sich mit dem Urteil gegen die Aufhebung der Verwahrung. Angesichts dieser gerichtlich festgestellten Fakten kommt auch der Schweizer Presserat zum Schluss, dass es «zulässig war, den Mann als schlimmen Bubenschänder» zu bezeichnen.

Beim Vergleich der beiden Beiträge von «Blick» und «SonntagsBlick» falle auf, dass «Sandro Brotz im Sobli der Leserschaft offen legt, wie er zu seiner Einschätzung kommt». Damit könne die Leserschaft nachvollziehen, warum die Autobiografie als «verharmlosend» bewertet werde. Auch Victor Dammann werte die «verharmlosende Wirkung» im «Blick», und auch da konnte der Presserate keinen Verstoss gegen die Kommentarfreiheit oder die Unterschlagung wichtiger Informationen feststellen. Deshalb lehnte der Presserat die Beschwerden ab. - Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/23700.htm