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Dienstag
08.06.2004

Anwaltschaftlicher Journalismus bei Konsumententhemen sollte als solcher erkennbar sein. Dies hält der Presserat in seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme zu einer Beschwerde gegen den «Tages-Anzeiger» fest. Ein Journalist hatte im «Tages-Anzeiger» und in der Konsumentenzeitschrift «K-Geld» über einen Verlust berichtet, den der Skifahrer Paul Accola bei einem Anlagegeschäft erlitten hatte. Die betroffene Bank kritisierte, der Autor habe sich als Berater Accolas engagiert und sei deshalb befangen gewesen.

Der Presserat hat die Beschwerde nun vollständig abgewiesen. Es lasse sich nicht beweisen, dass der Journalist auch als Rechtsvertreter aufgetreten sei, heisst es in der Stellungnahme. Auch sei nicht belegt, dass er versucht habe, publizistische Macht zur Durchsetzung von Forderungen zu missbrauchen. Um bereits den Anschein verminderter journalistischer Unabhängigkeit zu verhindern, ist es laut Presserat jedoch empfehlenswert, die Rolle und Stellung des Berichterstatters gegenüber dem Publikum möglichst genau offenzulegen.

Bei der Konsumentenzeitschrift sei es für die Leserschaft von vornherein klar, dass die Sicht der Konsumenten eingenommen werde. Beim «Tages-Anzeiger» wäre es jedoch wünschenswert gewesen, die Leserschaft auf die frühere Tätigkeit des Journalisten bei der Konsumentenzeitschrift oder die Entstehungsgeschichte des Artikels hinzuweisen.