Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde von Rechtsanwalt René Schuhmacher gegen einen Bericht in der «SonntagsZeitung» gutgeheissen. Die Zeitung habe mit dem Artikel «Die Justiz im Nacken» die Ziffern 1 (Wahrheit), 3 (Entstellung von Tatsachen) und 7 (sachlich ungerechtfertigte Anschuldigungen) der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» insoweit verletzt, als bei der Leserschaft der falsche Eindruck entstehen konnte, René Schuhmacher missbrauche seine publizistischen Mittel zu Gunsten seiner Anwaltstätigkeit, teilt der Presserat am Freitag mit.
Im Bericht in der «SonntagsZeitung» hatte Markus Schär die Beurteilung des Bundesgerichtes von Schleudertraumafällen unter die Lupe genommen. Er kritisierte dabei die sogenannte «Industrie von Anwälten, Ärzten und Haftpflichtversicherern», die sich vernetzt hätten und um Millionenbeträge bei IV-Renten kämpften. Dabei benannte Schär auch die Kanzlei von René Schuhmacher und schrieb im Beitrag, dieser kommandiere ein «Medienimperium» mit «Saldo», «K-Tipp» und «Gesundheitstipp».
Zu diesem Klagepunkt hielt der Presserat fest: «Der Vorwurf des Missbrauchs der publizistischen Stellung wiegt schwer, deshalb hätte René Schuhmacher vor der Publikation des Artikels zwingend angehört und seine Stellungnahme im Medienbericht zumindest kurz wiedergegeben werden müssen (Ziffer 3 der «Erklärung»).
Freitag
23.05.2008