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Mittwoch
16.06.2004

Ein Stadtammann muss sich im Zusammenhang mit seiner Funktion auch harsche öffentliche Kritik gefallen lassen. Der Presserat hat eine Beschwerde gegen die «Basler Zeitung» abgewiesen. Die Zeitung hatte am 12. Dezember 2003 über die Budgetdebatte an der Gemeindeversammlung von Rheinfelden AG berichtet. In einem separaten Kommentar mit dem Titel «Sparen muss gut erklärt werden» empfahl der Autor, den Stadtammann in einen Kommunikationskurs zu schicken. «Sonst versteht das keiner», schrieb er. In seiner Beschwerde rügte der Stadtammann, der Kommentar sei nicht nur persönlichkeitsverletzend, sondern auch respektlos und inakzeptabel. In seiner am Mittwoch publizierten Stellungnahme kommt der Presserat zu einem anderen Schluss.

Die Privatsphäre des Stadtammanns sei offensichtlich nicht betroffen, da sich die Kritik ausschliesslich auf seine öffentliche Funktion beziehe. Als Stadtammann müsse er in diesem Zusammenhang auch mit harscher öffentlicher Kritik leben. Ein Kommentar bewege sich in den Grenzen des berufsethisch Zulässigen, wenn sowohl die Wertung wie die ihr zugrunde liegenden Fakten für das Publikum erkennbar seien und wenn sich die Wertung zudem auf eine genügende sachliche Grundlage stütze, schreibt der Presserat weiter. Die Kritik, der Stadtammann könne sich bei schwierigen Geschäften zu wenig verständlich ausdrücken, basiere im vorliegenden Fall in erkennbarer Weise auf dem im Haupttext umschriebenen Sachverhalt.