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Dienstag
14.02.2006

Der Schweizer Presserat hat eine Beschwerde gegen einen Artikel des «Beobachters» als «offensichtlich unbegründet» vollumfänglich abgewiesen und ist auf einen Nebenaspekt gar nicht erst eingetreten. Der Beitrag «In Teufels Küche» vom 7. Juli 2005 hatte eine evangelikale Gruppe als sektenähnlich porträtiert und dies mit zahlreichen Beispielen und Aussagen von ehemaligen Mitgliedern belegt. Zudem konnte sich ein Mitglied der Leitungsgruppe im Artikel selbst zu den Vorwürfen äussern. In seiner am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme wies der Presserat einmal mehr darauf hin, dass er nicht in der Lage sei, «umstrittene Faktenbehauptungen auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen». Zudem gebe es auch «keine Pflicht zu objektiver Berichterstattung». Weil aber ein von der Thematik Betroffener mehrfach zu Stellungnahmen eingeladen worden sei, haben sich die Journalistin und die Redaktion korrekt verhalten. Die Stellungnahme im Wortlaut: http://www.presserat.ch/22130.htm